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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma B.A.D. Eppendorf GmbH
Gültig ab 20.11.2007

1. Allgemeines
Sämtliche Verkäufe und Lieferungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen, erfolgen zu den hier wiedergegebenen AGB. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile wirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und der Bestimmungen des Kaufvertrages im Übrigen haben nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich erfolgen.. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals bei Vertragsabschluss widersprechen.

2. Angebot und Preise
Alle Anfragen und Preise des Kunden, oder dessen Angebote im Auftragsbereich sowie unsere eigenen Angebote an den Kunden werden erst verbindlich, wenn wir schriftlich die Auftragsbestätigung erteilt haben; sollte diese nicht erteilt werden und der Auftrag dennoch ausgeführt werden, gelten für Angebot und Preisstellung unsere jeweils bekannt gegebene Listenpreise und Lieferbedingungen zum Zeitpunkt der Anlieferung der Ware. Leistungs-, Gewichts- und Maßangaben sowie Abbildungen im Angebot und in den Drucksachen und Prospekten sind annähernd und unverbindlich. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Aus Ratserteilung und Empfehlungen haften wir nur, wenn darin eine Vertragsverletzung liegt, gegenüber Kaufleuten nur bei Vorsatz. Telegrafische, telefonische, telebriefliche oder mündliche Ergänzungen des Angebotes, Abänderungen oder Nebenabreden jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Rohstoffmangel, Nichtlieferung der Vorlieferanten, Transportmangel oder Betriebsstörungen sowie Fälle höherer Gewalt berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Ausdehnung der Lieferzeit zu verlangen. Materialpreis- und Lohnerhöhungen, die bei der Preisstellung noch nicht berücksichtigt wurden, aber die Lieferung oder Montage mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgen solche Erhöhungen mit rückwirkender Kraft, bleiben Nachberechnungen auch für bereits ausgeführte Lieferungen vorbehalten. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Kostenanschläge und Berechnungen usw. sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Sie bleiben auch im Falle der Bestellung unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden; umgekehrt verbleiben diese im Eigentum des Kunden, wenn er diese Unterlagen vorlegt und müssen im Falle der Nichterteilung des Auftrages vollständig an den Kunden zurückgegeben werden. Soweit auf Verlangen des Kunden Entwurfsarbeiten angefertigt wurden, die den Rahmen eines normalen und üblichen Angebotes überschreiten, sind diese im Falle der Nichterteilung des Auftrages an uns mit 20 % der gesamten Auftragssumme zu vergüten. Jede nachträgliche durch den Kunden veranlasste Änderung der Konstruktion oder der Berechnung oder der Maße usw. wird besonders berechnet. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anders vereinbart wurde, ab Lager Hamburg, bzw. ab dem von uns mit der Lieferung beauftragten Werk, zuzüglich Verpackung. Sollte frachtfreie Lieferung vereinbart sein, gehen Rollgelder zu Lasten des Kunden. Eventuelle Rabatte und Sondernettopreise werden nur unter der Bedingung gewährt, dass die Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. Ist der Käufer mit der Zahlung im Verzug, verfallen gewährte Rabatte und Sondernettopreise. Vom Käufer ist dann der volle Listenpreis, ohne Abzug von Rabatten zu bezahlen.

3. Entgegennahme der Ware
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde ist auch bei Abrufaufträgen verpflichtet, vorzeitig gelieferte Ware entgegenzunehmen und auf seine Kosten und Gefahr einzulagern.

4. Zahlungen
Zahlungen sind, soweit von uns nichts anderes schriftlich bestimmt worden ist, unter folgenden Bedingungen zu leisten: Bei Zahlungen innerhalb 7 Tagen netto, nach Ablieferung der Ware ohne jeden Abzug. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop ist die Ware im voraus oder per Nachnahme zu zahlen. Die Annahme von Schecks oder Wechsel bleibt in jedem Falle vorbehalten und erfolgt nur erfüllungshalber. Bei Überschreitungen der gesetzlichen Zahlungsfrist dürfen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der für uns am Ort zuständigen Landeszentralbank berechnet werden. Eine ganz oder teilweise Zurückhaltung der Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Kunden besteht nur, wenn der geltend gemachte Anspruch sich auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt ist oder unbestritten ist. Soweit der Vertragspartner ein Kunde im Sinne des § 24 AGB Gesetz, insbesondere ein Kaufmann ist, besteht ein Zurückbehaltungsrecht abweichend der vorrangigen Regelung nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftiger festgestellten Gegenansprüche. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit rechtskräftigen und unbestrittenen Forderungen berechtigt. Die Zahlungen sind auch unabhängig von der zeitlichen Durchführung unserer Aufträge zu leisten. Bei Abrufaufträgen ist die Zahlung spätestens drei Monate nach Andienung der Ware fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden sind wir von unseren Leistungen so lange befreit, bis der Kunde den gesamten vertraglich geschuldeten Betrag geleistet hat, wobei die einzelnen Aufträge eine Einheit bilden. Wird die Zahlungsfähigkeit des Kunden zweifelhaft oder gehen ungünstige Auskünfte über den Kunden ein oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, so können wir Sicherheitsleistung verlangen oder sofort vom Vertrag schadensersatzfrei zurücktreten und für bereits gehabte Kosten sowie für evtl. bereits geleistete Arbeit eine Vergütung fordern. Wir sind dann berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Ferner sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder erste Sicherheiten auszuführen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Lieferzeit und Versand
Die Lieferzeit rechnet von der endgültigen Klarstellung der Ausführung der bestellten Geräte und Waren ab. Die Lieferzeit ist erfüllt und die Gefahr geht auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart sind, wenn die bestellten Gegenstände zum Versand gekommen sind. Im Falle des Lieferverzuges unsererseits stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche gleich welcher Art (insbesondere auch aus § 326 BGB) nicht zu, wenn er Kaufmann ist. Im Falle eines Liefer- oder Leistungsverzugs muss die angemessenen Nachfrist mindestens 18 Werktage betragen. Wird der Versand oder die Zustellung durch Verschulden des Kunden verzögert, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über und die Lieferung lagert auf Kosten des Kunden. Die durch einen solchen Abnahmeverzug erwachsenden Kosten sind voll zu vergüten. Verpackung und Versand erfolgen nach unserem besten Ermessen ab unserem Lager oder ab einem von uns beauftragten Werk, aber ohne jede Gewähr. Wir übernehmen keinerlei Haftung für etwaige Beschädigungen der Ware nach dem Verlassen des Lagers oder Werkes. Bei Versand durch die Bundesbahn bzw. einen Spediteur oder Paketdienst, ist im Schadensfall der Entschädigungsantrag grundsätzlich vom Empfänger der Sendung selbst zu stellen. Die Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf Anordnung und Kosten des Kunden. Rücksendungen angedienter Ware werden ohne unsere vorherige Genehmigung und ohne Rücksicht auf den Grund der Annahmeverweigerung nicht angenommen. Das Transportrisiko für Rückware trägt der Absender auch dann, wenn die Rückführung durch uns erfolgt.


6. Abrufbestellungen
Bestellungen auf Abruf müssen eine ungefähre Zeitangabe enthalten. Ablieferung erfolgt innerhalb 3 – 4 Wochen nach erfolgtem Abruf. Ist der ausbedungene Abruftermin um 2 Monate überschritten, so wird die Ware ohne weiteres zugestellt und fakturiert.

7. Mängelrügen und Mängelhaftung
Leistungen der Firma B.A.D. Eppendorf GmbH sind vom Kunden abgenommen, sobald dieser den Gegenstand der Leistungen erhält und nicht unverzüglich unter Hinweis auf konkrete Mängel die Abnahme verweigert. Der Besteller ist verpflichtet den Liefergegenstand anzunehmen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Untersuchung in der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung, von Kaufleuten im Sinne des § 24 AGB-Gesetz, spätestens aber drei Wochen nach Andienung der Ware schriftlich und konkret bezeichnet der Firma B.A.D. Eppendorf GmbH mitzuteilen, andernfalls wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Nach DIN-Vorschrift für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärindustrie zulässige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Im Falle einer Mängelrüge ist die Firma B.A.D. Eppendorf GmbH ausschließlich nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt dies fehl, kann der Kunde Minderung oder Ersatzlieferung verlangen. Wegen weitergehende Rechte und Ansprüche haftet die B.A.D. Eppendorf GmbH nur in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Unsere Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Betriebs- oder Wartungsanweisungen missachtet, Änderungen an den Produkten vornimmt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Reklamationen die Vorlieferanten der Firma B.A.D. Eppendorf GmbH oder andere Dritte betreffen, können von der Firma B.A.D. Eppendorf GmbH nur berücksichtigt werden, wenn der Besteller nachweislich den Dritten erfolglos zur Durchführung der Gewährleistung aufgefordert hat. Der Besteller ist nicht verpflichtet den dritten gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften stehen dem Kunden nicht zu, soweit er Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört. Im Falle von Zusicherungen gegenüber Kaufleuten beschränkt sich unsere Haftung bis zur Höhe des doppelten Auftragswertes. Im Falle von Garantieversprechungen beschränkt sich unsere Haftung auf den Umfang der Ansprüche aus der Garantie, die unser Lieferant uns eingeräumt hat. In Sonderfällen erweiterte Gewährleistungen (siehe spezielle Bedingungen). Für Anstriche, Lackierungen und galvanische Oberflächen übernehmen wir keine Garantie. Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibungen oder Anordnung des Auftraggebers oder von diesem gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile oder die Vorleistung eines anderen Unternehmens, so sind wir von der Haftung für Mängel frei. Unsere Gewährleistung entfällt, wenn die Prüfung des Vorhandenseins von Mängeln durch den Kunden erschwert oder verhindert wird, wozu auch die unterbliebene kostenlose Zusendung von uns verlangter Teile gehört. Wir haften auch nicht für Ausbesserungen und Ersatzleistungen, die der Besteller selbst ausgeführt hat, oder von fremder Hand ausführen lässt. Mängel berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung, Kosten und Schäden, die durch Nichtabnahme entstehen, gehen zu Lasten des Annahmeverweigernden. Eine Garantieleistung für die mit dem gelieferten Material ausgeführten Arbeiten ist ausgeschlossen, da wir keinen Einfluss auf die sachgemäße oder unsachgemäße Verarbeitung haben. Bei Verkäufen auch nach Muster gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit, wobei Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseignungen ebenso wenig übernommen werden können, wie bei unseren anderen Lieferungen. Bei unmittelbarer Anlieferung der Ware an der Baustelle trägt der Kunde jedes weitere Risiko unter Ausschluss aller Haftung für uns und der Kunde ist dann auch beweispflichtig dafür, dass wir nicht richtig oder unvollständig geliefert haben. Fertigen wir Waren nach Vorgaben des Bestellers, sind wir zur Prüfung etwaiger Schutzrechtsverletzungen nicht verpflichtet. Der Besteller übernimmt die Verpflichtung, uns von etwaigen Ansprüchen wegen Schutzrechtsverletzungen freizuhalten, einschließlich von den Kosten der Abwehr solcher Ansprüche.

8. Umtausch / Rücknahme bei Verträgen in unserem Ladengeschäft
Bei Nichtgefallen gewähren wir unseren Kunden ein 1-wöchiges Umtauschrecht. Wir sind berechtigt, einen Warengutschein auszustellen. Barauszahlungen erfolgen nicht. Dieses Umtauschrecht beschränkt sich auf das Warensortiment, welches wir lagermäßig führen. Im Einzelfall sind wir berechtigt, auf die zurückgegebene Ware eine Rücknahmegebühr von bis zu 30 % je nach Warengruppe von der Gutschrift abzuziehen. Auf folgende Waren wird eine Rücknahme/Umtausch ausdrücklich ausgeschlossen: • Kundenbestellungen welche extra für den Kunden (in dessen Auftrag) beschafft wurden • durch unsachgemäßen Gebrauch defekte, beschädigte oder gebrauchte Waren • abgeschriebene Artikel wie Vorführmodelle, Sonderposten-Verkäufe und Liquidationsposten-Ware

9. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn der gesamte Kaufpreis mit allen Nebenkosten und sonstigen Forderungen voll bezahlt ist oder die dafür gegebenen Wechsel oder Schecks ohne Regress eingelöst sind. Bis dahin hat der Käufer die Ware gesondert zu lagern, so dass sie für Dritte als Fremdeigentum erkennbar ist. Wird die gelieferte Ware mit anderer Ware verbunden, so überträgt der Käufer schon jetzt sein Eigentum an der einheitlichen Sache an den Verkäufer und verwahrt diese mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihn. Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang zu veräußern oder zu verwerten. Be- und Verarbeitung gelten als für uns vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Eine aus einer Verarbeitung oder Verbindung unserer Vorbehaltsware entstehende neue Sache wird uns schon jetzt zur Sicherung des Kaufpreises übereignet. Wir behalten Vorbehaltseigentum an der jeweils zuletzt gelieferten Ware oder nach unserer Wahl anderer von uns gelieferter Ware im Gegenwert unserer jeweils noch offenen Forderung, auch wenn einzelne Kaufpreisforderungen in laufende Rechnung genommen worden sind. Der Käufer tritt schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen seine Forderung aus der Veräußerung oder sonstigen Verwertung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab; Ebenso werden abgetreten die im Falle eines Konkurses oder Vergleichsverfahrens ihm zustehenden Aus- und Absonderungsansprüche. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand eines Kaufvertrages ist. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises bleibt aber in jedem Falle trotz der Abtretung unberührt. Der Käufer hat uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zu geben, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte brauchen. Der Käufer ist solange ermächtigt, die Forderungen an seine Abnehmer für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Er ist aber nicht berechtigt, über die Forderungen auf andere Weise, zum Beispiel durch Abtretung, zu verfügen. Auf unser Verlangen hin ist er verpflichtet, die an uns erfolgte Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekannt zu geben. Bei Zahlungsverzug sind wir ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen, ohne vom Vertrage zurückzutreten. Alle mit einer etwaigen Rücklieferung der Ware verbundenen Kosten hat der Käufer zu tragen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, zurückgenommene Ware nach Androhung durch freihändigen Verkauf zu verwerten und den Erlös nach § 367 BGB zu verrechnen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, bei jeder Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unsere Rechte durch Dritte uns unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Er hat uns umgehend Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übermitteln, gegebenenfalls mit einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität der gepfändeten und von uns gelieferten Ware. Die Kosten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Intervention hat der Käufer zu ersetzen. Der Käufer tritt dem Verkäufer Forderungen gegen Versicherer und sonstige Ersatzpflichtige wegen Beschädigung oder Verlust der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten bis zum Ausgleich aller Forderungen des Verkäufers ab.

10. Belehrung zum Rückgaberecht nur bei Internetbestellung
Unsere Kunden können – sofern es sich um Endverbraucher im Sinne des Gesetzes handelt – gemäß § 356 BGB die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Wir bitten Sie darum, uns über Ihr Rückgabeverlangen zunächst telefonisch oder via E-Mail zu informieren. Unfreier Versand verursacht unnötige Kosten und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die Rücksendung erfolgt ab einem Warenwert von € 40,00 auf unsere Kosten und Gefahr. Adresse für die Rücksendung: B.A.D. Eppendorf GmbH Eppendorfer Baum 33 D – 20249 Hamburg. Im Falle einer Rückgabe werden die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewährt und eventuell gezogene Nutzungen herausgegeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung (wie sie z.B. in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre) zurückzuführen ist. Die Wertersatzpflicht kann vermieden werden, indem man die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert der Ware herabsetzen könnte.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten aus den zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Verträgen ist Hamburg. Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.

12. Verbindlichkeiten des Vertrages
Durch die Erteilung des Auftrages gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als angenommen. Der Vertrag bleibt in seiner Gesamtheit auch dann verbindlich, wenn einzelne Punkte seiner Vertragsbedingungen unwirksam sein sollten.

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